Aspartam

Bei Aspartam handelt es sich um einen künstlich hergestellten Süßstoff. Im Vergleich zu normalem Zucker hat er zwar einen vergleichbaren Kaloriengehalt, ist dabei aber etwa 200-mal süßer, weshalb nur geringe Mengen zum Süßen gebraucht werden. Aspartam gilt daher als kalorienarmes Süßungsmittel und ist seit 1990 in Deutschland als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. In der Zutatenliste muss der Süßstoff entweder mit dem Begriff Aspartam oder der E-Nummer 951 gekennzeichnet werden.

Enthalten ist Aspartam beispielsweise in Erfrischungsgetränken (v.a. in „Zero“ oder „light“ Varianten), kalorienarmen Light-Produkten, Diätprodukten, Süßwaren, Kaugummis, Desserts, Backwaren, Fertiggerichten etc. Außerdem gibt es den Zusatzstoff in Tablettenform, als Streusüße und als flüssigen Süßstoff. Zum Backen und Kochen eignet sich Aspartam jedoch nicht, da der Stoff nicht hitzebeständig ist und bei Temperaturen über 150° Celsius zerfällt.

Immer wieder geraten Süßstoffe wie Aspartam in die Schlagzeilen, da ihnen gesundheitsschädigende oder sogar krebserregende Eigenschaften zugesprochen werden. Allerdings ist der Süßstoff seit ca. 30 Jahren in vielen Ländern der Welt zugelassen und es konnten bisher keine gesundheitsschädigenden Effekte nachgewiesen werden. Institutionen wie die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit kamen mehrfach zu dem Ergebnis, dass Aspartam in üblichen Aufnahmemengen für die allgemeine Bevölkerung unbedenklich ist.

Einige Studien weisen jedoch darauf hin, dass Süßstoffe wie Aspartam dick machen können, da sie die Appetitregulation im Gehirn stören. Andere Studien sprechen dagegen, hier gibt es aktuell keine abschließende Beurteilung. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung rät daher dazu grundsätzlich auf „weniger süß“ umzustellen, statt Zucker durch Süßstoffe zu ersetzen.

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