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Die Zulassung von Zusatzstoffen

Um eine Zulassung des gewählten Zusatzstoffes zu bekommen, muss sichergestellt werden, dass durch ihn nach den wissenschaftlich verfügbaren Erkenntnissen keine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht!

Ausgangspunkt sind in der Regel toxikologische Untersuchungen an Tieren. Dabei wird die Dosis ermittelt, die im Tierversuch keine bzw. keine gesundheitsschädliche Wirkung zeigt. Dieser Wert, der so genannte NOAEL-Wert wird anschließend noch durch einen Sicherheitsfaktor von 100 geteilt. Der Sicherheitsfaktor berücksichtigt verschiedene Unwägbarkeiten:

  • Übertragung von Tierversuchen auf den Menschen (Faktor 10)
  • Individuelle Unterschiede (Schwangere, Älter) (Faktor 10)

Nach Berücksichtigung des Sicherheitsfaktor ergibt sich der ADI-Wert. Dieser ist definiert als Schätzung der Menge eines Lebensmittelzusatzstoffes, ausgedrückt auf Basis des Körpergewichts, die täglich mit der Nahrung über die gesamte Lebenszeit ohne merkbares Risiko aufgenommen werden kann. Jeder Zusatzstoff besitzt dabei seinen individuellen ADI-Wert. Bespiele für ADI-Werte: Aspartam (E951): 40 mg / kg / Tag Citronensäure (E330): unbegrenzt (gesundheitlich unbedenklich) Benzoesäure (E210): 5 mg / kg / Tag Es kann viele Jahre dauern, bis ein Zusatzstoff eine Zulassung erhält. Ein Zusatzstoff wird zudem nur dann zugelassen, wenn er

  1. gesundheitlich unbedenklich ist,
  2. den Verbraucher nicht täuscht,
  3. technologisch notwendig ist.

Diese strengen Zulassungsvorschriften sind wichtig, damit keine gefährlichen oder sogar krebserregenden Stoffe zugelassen werden. Für einen gesunden Verbraucher sollten Zusatzstoffe bei Einhaltung des ADI-Wertes somit nicht gefährlich sein.

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