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Kennzeichnungen von Fruchtgetränken

Saft ist nicht gleich Saft – das stellen wir spätestens dann fest, wenn wir vor dem Saftregal stehen und die verschiedenen Begriffe für Verwirrung sorgen.
Die Säfte unterscheiden sich, je nach Bezeichnung, hinsichtlich ihres Fruchtgehaltes oder der Herstellungsart. Direktsaft und Fruchtsaftkonzentrat schneiden dabei mit jeweils 100% Fruchtanteil am besten ab. Sie gehören beide zu den Fruchtsäften, die laut Fruchtsaftverordnung aus dem genießbaren Teil gesunder und reifer Früchte einer oder mehrerer Fruchtarten gewonnene Erzeugnis hergestellt werden. Die zusätzliche Kennzeichnung “Direktsaft” ist freiwillig.
Bei Fruchtnektaren ist zu beachten, dass es manche sehr säuerliche Obstsorten, z.B. schwarze Johannisbeeren, nur als Nektar gibt, da diese pur nicht schmecken würden. #dasistdrin

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