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Shrinkflation: Ein verstecktes Phänomen in der Preispolitik

Shrinkflation ist eine wirtschaftliche Praxis, bei der Unternehmen die Menge eines Produkts reduzieren, während der Preis gleich bleibt oder sogar steigt. Diese Taktik wird oft verwendet, um Kosten zu sparen und Gewinne zu maximieren, ohne eine offensichtliche Preiserhöhung durchzuführen. Für Konsument:innen ist Shrinkflation oft schwer zu erkennen, da Verpackungen ähnlich aussehen und die Preisänderung nicht sofort ersichtlich ist.

Welche Auswirkungen hat Shrinkflation auf den Verbraucher?
Shrinkflation betrifft viele alltägliche Produkte wie Lebensmittel, Getränke, Hygieneartikel und Haushaltswaren. Ein klassisches Beispiel sind Schokoriegel, die im Laufe der Zeit kleiner werden, aber zum gleichen Preis verkauft werden. Diese Praxis kann Verbraucher:innen das Gefühl geben, dass sie für ihr Geld weniger bekommen, was zu Frustration und Vertrauensverlust gegenüber Marken führen kann.

Welche Gründe gibt es für Shrinkflation?
Unternehmen greifen aus verschiedenen Gründen auf Shrinkflation zurück:

  1. Kostensteigerungen: Wenn Rohstoff- oder Produktionskosten steigen, reduzieren Unternehmen oft die Produktmenge, um ihre Gewinnmargen zu erhalten.
  2. Wettbewerb: In einem stark umkämpften Markt wollen Unternehmen Preiserhöhungen vermeiden, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
  3. Inflation: In Zeiten hoher Inflation versuchen Unternehmen, Preiserhöhungen zu vermeiden, indem sie stattdessen die Produktgröße reduzieren.

Sollte staatlich eingegriffen werden für mehr Transparenz?
Shrinkflation ist eine weit verbreitete, aber oft unbemerkte Praxis, die erhebliche Auswirkungen auf die Wahrnehmung von Wert und Vertrauen der Konsument:innen haben kann. Eine bessere Aufklärung und Transparenz sind notwendig, um Verbraucher:innen vor versteckten Preiserhöhungen zu schützen und faire Marktbedingungen zu gewährleisten. Produkte, deren Menge reduziert wurde, müssen entsprechend gekennzeichnet werden, damit Verbraucher informierte Entscheidungen treffen können.

Frankreich geht mit gutem Beispiel voran!
Frankreich geht einen wichtigen Schritt im Verbraucherschutz: Ab sofort müssen sogenannte Mogelpackungen in Supermärkten gekennzeichnet werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, versteckte Preiserhöhungen transparenter zu machen. Mogelpackungen sind Produkte, deren Inhalt reduziert wurde, während der Preis gleich bleibt oder steigt. Diese Praxis ist zwar legal, wird aber oft als täuschend empfunden. Das französische Wirtschaftsministerium hat diese Regelung eingeführt, um den Verbraucher:innen eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen und die Preispolitik der Unternehmen transparenter zu gestalten. Geschäfte des Einzelhandels sind nun verpflichtet, entsprechende Produkte durch einen Hinweis am Regal zu kennzeichnen. Kennzeichnungspflichtig ist der veränderte Packungsinhalt sowie der veränderte Preis. Dies gilt sowohl für Eigenmarken als auch für Markenartikel. Diese Kennzeichnung soll deutlich machen, dass es sich um eine Verpackung handelt, die weniger Inhalt bietet als zuvor. Die Entscheidung für die Kennzeichnungspflicht ergab sich durch die im vergangenen Jahr gestiegene Inflation und durch die immer häufiger beobachteten, kleineren Verpackungsgrößen.

Verbraucherschützer:innen fordern ähnliche Maßnahmen auch in anderen Ländern, um den Schutz der Konsument:innen zu verbessern. Auch in Deutschland wird die Entwicklung Frankreichs aufmerksam beobachtet. Ähnliche Maßnahmen werden auch hierzulande gefordert. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt seit Jahren eine Liste mit Mogelpackungen. Im vergangenen Jahr wurden mit mehr als 100 Produkten so viele Beschwerden verzeichnet wie noch nie, in den meisten Fällen handelt es sich dabei um Markenartikel. Der Liste zufolge sind im besonderen Maße Genuss-Lebensmitteln wie Schokolade, Kekse und Chips betroffen. Die Kennzeichnung von Mogelpackungen könnte helfen, besser informierte Kaufentscheidungen zu treffen und möglicherweise Preismanipulationen entgegenzuwirken.

Diese Initiative in Frankreich zeigt, wie wichtig Transparenz und Verbraucherschutz im Einzelhandel sind. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Länder diesem Beispiel folgen werden und ähnliche Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher:innen ergreifen.

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