Magazin » Wissenswertes » Wusstest du... » Aspartam möglicherweise krebserregend?

Aspartam möglicherweise krebserregend?

Aspartam Grundsätzlich muss sich durch die Einstufung der IARC von Aspartam als „möglicherweise krebserregend“ keiner Sorgen machen. Die tägliche Höchstmenge von 40 mg pro kg Körpergewicht wird von kaum jemandem erreicht. Dies entspricht bei einem Körpergewicht von 60 kg, je nach Sorte über 10 Dosen Diätlimonade.

Es werden folgende Einstufungen unterschieden:

Gruppe 3 bildet die unterste Stufe mit Stoffen, bei denen es keine Hinweise darauf gibt, dass sie in irgendeiner Weise krebsfördernd sein können, egal in welcher Dosis.

Gruppe 2A, zu der jetzt auch Aspartam gehört, gehören Stoffe an, bei denen es in einer Form erste Hinweise auf einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Stoff und einer Krebserkrankung gibt. Der Hinweis kann dabei auch schwach sein. Es wird nicht beachtet, ob es sich dabei um handelsübliche Dosen handelt oder nicht. Zu dieser Gruppe gehören z.B. auch Kimchi oder Diesel.

Für Stoffe der Gruppe 2B gibt es deutliche Hinweise dafür, dass diese krebserregende oder krebsfördernde Wirkungen haben. Sie werden als “wahrscheinlich krebserregend” bezeichnet. Gruppe 1 enthält Stoffe, wie Tabak oder verarbeitetes Fleisch, die zweifelsfrei als karzinogen identifiziert werden konnten. Diese Stoffe sollten möglichst gemieden werden. Verzehrst du viel Süßstoff am Tag? #dasistdrin

Scroll to Top